Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der MHB Gastronomie Consulting GmbH (Veranstalter) und dem rechtmäßigen Karteninhaber/ Gast für Verträge über die Durchführung von Vorstellungen im Rahmen des “Weihnachtsfeierzauber“.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des rechtmäßigen Karteninhabers/Gast durch den Veranstalter zustande.
2. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem rechtmäßigen Karteninhaber zustande.
3. Die Gruppen-Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Vorstellung zu dem angegebenen Datum. Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit.
4. Die jeweilige Gruppe wird, ohne Anspruch auf eigene Wahl an den Tischen der Veranstaltungsstätte platziert. Die Tische einer Gruppe befinden sich in einem Bereich, andere Gruppen werden nicht an diesen Tischen platziert.
1. Bei jeder Buchung wird eine Zahlung in Höhe von 50 % des Gesamtkartenpreises nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig.
2. Eine Erhöhung oder Reduzierung der reservierten Karten in Höhe von bis zu 10% der reservierten Kartenanzahl ist bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Die veränderte Kartenanzahl ist dem Veranstalter schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
3. Der Restbetrag für die tatsächlich reservierten Karten wird 14 Tage vor der Veranstaltung fällig.
4. Mit Fälligkeit des Restbetrages 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist eine weitere Reduzierung der Kartenanzahl ausgeschlossen.
5. Nachträglich besteht für die Gruppe die Möglichkeit, bei Verfügbarkeit, an der Abendkasse, weitere Karten zu erwerben. Die Zahlung der Kartenpreise wird in dem Fall direkt an der Abendkasse fällig.
6. Die Zahlung von Getränken, Merchandisingartikel, Tabakwaren und ähnliche Gegenstände, die am Abend der Veranstaltung vom Gast bestellt wurden, werden sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann in Bar oder auf Rechnung erfolgen.
1. Mit der Annahme des Vertrages durch den Veranstalter ist ein Rücktritt des Vertrages durch den rechtmäßigen Karteninhaber/ Gast ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtungen des Veranstalters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des rechtmäßigen Karteninhabers/ Gast, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Terminliche Umbuchungen durch den rechtmäßigen Karteninhaber/ Gast sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, in Kulanzfällen Umbuchungen anzubieten.
1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor im Fall von Absage der Veranstaltung, Programm bzw. Inhaltsänderung oder bei Durchführung einer Exklusivshow vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter bietet dem rechtmäßigen Karteninhaber/ Gast beim Rücktritt durch den Veranstalter einen Ersatztermin an, sofern dies möglich ist.
2. Bei Rücktritt vom Vertrag bzw. bei Nichtdurchführung der Veranstaltung, erhält der rechtmäßige Karteninhaber/ Gast den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte zurück.
1. Der Veranstalter behält sich die Verlegung der Veranstaltung vor. Bei behördlicher Anordnung oder anderen Fällen von höherer Gewalt wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin Rahmen der Spielzeit verlegt.
2. Programmänderungen, den Austausch von einzelnen Künstlern oder einzelnen Artisten behält sich der Veranstalter vor.
1. Der V eranstalter haftet unbeschränkt für V orsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit- nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
3. Soweit die Haftung nach den Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Erfüllungshilfen des Veranstalters, sowie für die Haftung des gesetzlichen Vertreters des Veranstalters.
Der Inhaber der Eintrittskarte/ Gast willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers/ Gast, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, Recht am eigenen Bild zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung sind nur schriftlich wirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist die Hansestadt Hamburg (Sitz des Veranstalters).
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr die Hansestadt Hamburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtstand m Inland hat. Gilt als Gerichtsstand ebenfalls die Hansestadt Hamburg.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
7. Das Betreten der Bühne bzw. des Bühnenbereichs ist untersagt. Den rechtmäßigen Karteninhabern/ Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.
Stand: Juni 2018